Kann man Strom bei Homeoffice von der Steuer absetzen?

Kann man Strom bei Homeoffice von der Steuer absetzen?

Einführung

Im Zuge der COVID-19-Pandemie haben viele Menschen vermehrt im Homeoffice gearbeitet. Dadurch sind auch die Stromkosten gestiegen, da der Computer, das Licht und andere Geräte für die Arbeit genutzt wurden. Die Frage stellt sich daher, ob diese Stromkosten von der Steuer abgesetzt werden können.

Grundsätzliche Absetzbarkeit von Kosten

Grundsätzlich können Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen stehen, von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es sich um berufliche Kosten handeln muss, die notwendig sind, um die Arbeit ausführen zu können.

Stromkosten im Homeoffice

Im Homeoffice entstehen vermehrt Stromkosten, da Arbeitsgeräte wie Computer, Drucker oder Lampen genutzt werden. Diese Kosten können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie beruflich veranlasst sind. Hierbei kommt es darauf an, inwieweit der Stromverbrauch durch die berufliche Tätigkeit beeinflusst wird. Es ist wichtig, dass nachvollziehbar ist, welcher Anteil des Stromverbrauchs auf das Homeoffice entfällt.

Nachweis der beruflichen Veranlassung

Um die berufliche Veranlassung der Stromkosten nachzuweisen, ist es ratsam, einen separaten Stromzähler für das Homeoffice einzurichten. Alternativ kann auch der Unterschied im Stromverbrauch vor und während der Homeoffice-Tätigkeit ermittelt werden. Eine pauschale Schätzung der Stromkosten ist in der Regel nicht ausreichend, da das Finanzamt einen Nachweis über die tatsächlich entstandenen Kosten verlangen kann.

Absetzbarkeit der Kosten

Die Stromkosten können in der Regel als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierbei gilt es jedoch, eine private Mitveranlassung auszuschließen. Das bedeutet, dass der Stromverbrauch im Homeoffice überwiegend beruflich bedingt sein muss. Eine genaue Aufteilung der Kosten ist hierbei sinnvoll, um mögliche Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden.

Fazit

Stromkosten, die im Rahmen des Homeoffice entstehen und beruflich veranlasst sind, können in der Regel als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Es ist wichtig, die berufliche Veranlassung nachvollziehbar darzulegen und gegebenenfalls den Stromverbrauch zu dokumentieren.

FAQs zum Thema Kann man Strom bei Homeoffice von der Steuer absetzen?

1. Welche Kosten können neben den Stromkosten noch abgesetzt werden?

Neben den Stromkosten können auch weitere Kosten wie beispielsweise die Miete für den Arbeitsraum, die Anschaffung von Büromaterialien oder die Internetkosten als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

2. Wie hoch dürfen die absetzbaren Stromkosten sein?

Es gibt keine festgelegte Höchstgrenze für die absetzbaren Stromkosten. Allerdings muss die berufliche Veranlassung nachgewiesen werden können und eine private Mitveranlassung ausgeschlossen werden.

3. Kann ich auch meinen Internetanschluss von der Steuer absetzen?

Ja, auch die Kosten für den Internetanschluss können als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern dieser beruflich genutzt wird. Hierbei ist es ratsam, den beruflichen Anteil des Internetanschlusses zu ermitteln und nachzuweisen.

4. Gilt die Möglichkeit der Kostenabsetzung auch für Selbstständige?

Ja, auch Selbstständige können die Stromkosten im Rahmen des Homeoffice als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Hierbei gelten ähnliche Bedingungen wie für Angestellte.

5. Muss ich meine Stromrechnungen als Nachweis einreichen?

Es ist ratsam, die Stromrechnungen als Nachweis aufzubewahren, da das Finanzamt im Rahmen einer Prüfung möglicherweise einen Nachweis über die tatsächlich entstandenen Kosten verlangen kann. Eine genaue Aufstellung der beruflich veranlassten Stromkosten ist jedoch ausreichend.

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