Kann man Strom und Wasser von der Steuer absetzen?
Einleitung
Beim Ausfüllen der Steuererklärung stellt sich oft die Frage, welche Kosten als Werbungskosten oder als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden können. Eine häufig gestellte Frage ist, ob man Strom- und Wasserkosten von der Steuer absetzen kann. In diesem Artikel werden wir diese Frage genauer untersuchen und erläutern, unter welchen Umständen dies möglich ist.
Strom- und Wasserkosten als Werbungskosten
Als Werbungskosten können alle Kosten geltend gemacht werden, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten. Strom- und Wasserkosten sind in den meisten Fällen keine direkten Werbungskosten, da sie in erster Linie mit dem privaten Haushalt verbunden sind und nicht unmittelbar der Einkunftserzielung dienen.
Strom- und Wasserkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen
Eine andere Möglichkeit, Strom- und Wasserkosten von der Steuer abzusetzen, besteht darin, sie als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend zu machen. Diese Kosten können im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen, die im eigenen Haushalt erbracht werden, wie zum Beispiel die Reinigung, Pflege oder Betreuung.
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit
Um Strom- und Wasserkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen müssen die Kosten im Rahmen einer ordnungsgemäß erstellten Rechnung nachgewiesen werden können. Zum anderen muss der Dienstleister eine Tätigkeit im privaten Haushalt erbracht haben, die normalerweise von Haushaltsmitgliedern erledigt wird, wie beispielsweise die Reinigung des Hauses oder die Gartenpflege.
Maximaler Absetzbetrag
Der maximale Absetzbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt 20% der Kosten, jedoch maximal 4.000 Euro pro Jahr. Dieser Betrag gilt für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen, einschließlich der Strom- und Wasserkosten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Kosten nicht nur für den eigenen Haushalt, sondern auch für vermietete oder unentgeltlich überlassene Immobilien geltend gemacht werden können.
FAQs zum Thema
Kann man auch Strom- und Wasserkosten von einem Zweitwohnsitz absetzen?
Ja, die Strom- und Wasserkosten eines Zweitwohnsitzes können unter denselben Voraussetzungen wie beim Hauptwohnsitz als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.
Gelten die Kosten für Strom und Wasser in einer Mietwohnung auch als haushaltsnahe Dienstleistungen?
Ja, auch in einer Mietwohnung können die Kosten für Strom und Wasser als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was ist, wenn ich meine Strom- und Wasserkosten nicht separat abrechnen kann?
Idealerweise sollten Strom- und Wasserkosten separat von anderen Kosten in Rechnung gestellt werden. Wenn dies nicht möglich ist, können die Gesamtkosten geschätzt und anteilig als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.
Gilt die Absetzbarkeit von Strom- und Wasserkosten auch für Gewerbetreibende?
Nein, die Möglichkeit, Strom- und Wasserkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen, gilt nur für private Haushalte.
Welche Unterlagen muss ich für die Absetzung der Strom- und Wasserkosten einreichen?
Um die Strom- und Wasserkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen, müssen Sie die ordnungsgemäß erstellten Rechnungen und Zahlungsnachweise einreichen, um die Höhe der Kosten nachzuweisen.